Wer trägt das Risiko für Reisekosten, wenn sich vorab getrennt wird?

Wir erklären, wie es rechtlich aussieht, wenn Sie sich vor Antritt des gemeinsam gebuchte Urlaubes trennen

Von Marion Selzer
1. Dezember 2011

Was, wenn es vorab des gemeinsam gebuchten Urlaubes zu einer Trennung kommt? Wer trägt hier die Verantwortung für die Reisekosten?

Im Rahmen von Frühbucher-Angeboten bei Urlaubsreisen lohnt sich das rechtzeitige Buchen. Allerdings kommt es nicht selten vor, dass die Paare sich in der Zwischenzeit trennen und den Urlaub dann nicht mehr antreten möchten. Paul Degott, Anwalt für Touristikrecht aus Hamburg, sieht die rechtlichen Pflichten hier klar verteilt.

Nur die Person, auf dessen Namen gebucht wurde, haftet

In einem solchen Fall sei nach seiner Ansicht lediglich der Partner für die Erstattung der Kosten verantwortlich, dessen Name bei der Buchung der Reise angegeben wurde. Obwohl hier eine so genannte Mehrpersonenbuchung vorliege, hafte nur die Person, auf dessen Namen die Reise gebucht wurde.

Verzicht auf die Erstattung des Reisepreises seitens des Reiseveranstalters habe man in einem solchen Fall nicht zu erwarten. Schließlich handele es sich hierbei um private Angelegenheit, die als individuelles Lebensrisiko gilt, das nicht auf den Veranstalter der Reise übertragen werden könne. Weiter teilt der Experte für Reiserecht mit, dass es hierbei auch keine Rolle spiele, ob die Partner miteinander verheiratet waren.

Statt dem Ex können auch andere Menschen mit in den Urlaub genommen werden

Allein der Anmelder kann in einem solche Fall entscheiden, was nun mit der Reise passiert. Ist es in der Zwischenzeit bereits zu einer neuen Partnerschaft gekommen, könne man den neuen Partner gegen Zahlung einer kleinen Gebühr für die Namensänderung gewöhnlich problemlos anstelle des alten Partners mitnehmen. Und auch

  • Freunde,
  • Bekannte,
  • Familienmitglieder

können mitgenommen werden.

Natürlich darf man die Reise auch allein antreten. Möchte man die Reise stornieren, fallen in der Regel Stornogebühren an, deren Höhe sich an der Kurzfristigkeit der Absage bemisst.

Doch noch gemeinsam fahren?

Für sehr elegant hält Degott die Lösung mit dem Ex-Parnter die Reise dennoch zusammen anzutreten, sofern man sich nicht völlig verstritten hat. Die Umbuchung auf zwei Einzelzimmer statt eines Doppelzimmer ist oftmals ohne große Umstände möglich. Diesen Entschluss sollte man sich jedoch gut überlegen, schließlich ist es schwer sich in einer Hotelanlage ständig aus dem Weg zu gehen.