Wer über längere Zeit während einer Altersteilzeit wegen Krankheit fehlt, muss dies nacharbeiten

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
12. Mai 2010

Wie das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf entschieden hat, müssen Arbeitnehmer, die einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben bei einer längeren Krankheit diese Zeit nacharbeiten, das heißt es wirkt sich auf die sogenannte Freistellungsphase aus.

Bei diesem Fall hatte ein Arbeitnehmer mit seiner Firma einen Vertrag abgeschlossen, wobei er zweieinhalb Jahre voll arbeitet und anschließend die gleiche Zeit als Ruhephase gilt, wo er das gleiche Gehalt bezieht. Aber während der Arbeitsphase wurde der Arbeitnehmer öfters als sechs Wochen krank geschrieben, so dass auch laut Vertrag er die Hälfte dieser Zeit, wo er Krankengeld bezog, auch nacharbeiten müsse. Dagegen klagte der Arbeitnehmer vor Gericht und verlor. Wie die Richter darlegten, hat der Arbeitnehmer in der Arbeitsphase ein sogenanntes Guthaben aufzubauen, das dann anschließend abbezahlt wird. Aber bei längerer Krankheit geschieht dies nicht, so dass auch kein Guthaben bestehe und somit der Mitarbeiter diese Zeit der Firma noch zu erbringen hat.