Wer vom Autokauf zurücktritt, muss pauschalen Schadenersatz bezahlen
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat ein Urteil gefällt, wonach ein Autokäufer, wenn er vom Vertrag zurücktritt einen pauschalen Schadenersatz dem Autohändler zu bezahlen hat. Bei einem Fall hatte eine Frau bei einem Autohändler einen Wagen für 29.000 Euro gekauft, aber fünf Tage später trat die Käuferin vom Vertrag zurück. Darauf verlangte der Autohändler, wie in dem Auto-Kaufvertrag geschrieben stand, zehn Prozent der Kaufsumme als pauschalen Schadenersatz.
Darauf kam es zum Rechtsstreit und die Richter in Karlsruhe gaben dem Händler Recht. Aber unter Umständen muss der Käufer auch weniger als die zehn Prozent Pauschale bezahlen, wenn er nachweisen kann, dass der Schaden für den Verkäufer geringer ausfällt.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Schadenersatz-faellig-article823915.html Abgerufen am 21. April 2010