Wer zahlt bei Unfall auf öffentlicher Straße wegen Glatteis

Von Marion Selzer
14. Februar 2012

Wenn ein Fußgänger auf einer eisbedeckten Straße ausrutscht und sich dabei verletzt, muss nach Ansicht des Oberlandesgericht München nicht immer die Gemeinde haften. Denn auch die Passanten trifft die Pflicht zur besonderen Aufmerksamkeit während der kalten Jahreszeit.

Nur wenn die Gemeinde ihre Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt habe, wie zum Beispiel das Unterlassen einer ausreichenden Streuung von Salz, hätten Geschädigte einen Anspruch gegen die Gemeinde. Das allgemeine Risiko für Verletzungen beim Ausrutschen könne jedoch nicht im Allgemeinen auf Gemeinden und Kommunen übertragen werden.