Wer zahlt die neuen Tickets , wenn man den Flieger durch zu lange Sicherheitskontrollen verpasst?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
22. August 2013

Flugpassagiere sollten für die Sicherheitskontrolle am Flughafen immer ein paar Minuten mehr einkalkulieren, denn nur dann hat man eventuell auch einen Anspruch auf Entschädigung, wenn man den Flieger deswegen verpasst. So gab das Oberlandesgericht einem Kläger Recht, der aufgrund einer zu langen Sicherheitskontrolle den Flug verpasste.

Der Mann war mit seiner Frau am Flughafen Frankfurt bei der Sicherheitskontrolle aufgefallen, weil beim Röntgen "verdächtige" Gegenstände in seinem Rucksack festgestellt wurden. Da es aber mitten in der Nacht war, stand auch der Entschärfungstrupp der Bundespolizei nicht zur Verfügung und musste erst aus der Rufbereitschaft anrücken, was aber zirka drei Stunden dauerte, so dass dann der Flieger schon weg war.

Bei der anschließenden Kontrolle des Gepäckstücks fand man lediglich neben ein paar Kleidungsstücken eine Kamera, ein Ladegerät sowie ein Handy und die beiden Flugtickets, die dann ungültig waren. So musste das Paar für 900 Euro neue Tickets buchen, die die Bundesrepublik Deutschland als Dienstherrin der Bundespolizei bezahlen muss, wie das Gericht entschied.

Wäre dieser Vorfall tagsüber passiert, so wäre das nötige Sicherheitspersonal direkt vor Ort gewesen und die beiden Flugpassagiere hätten auch ihren Flieger nicht verpasst. Auch waren die Röntgenaufnahmen des Kontrollgeräts durch sogenannte "Überlagerungen" nicht klar erkennbar. Doch anders verhält es sich, wenn man stundenlang vor dem Check-In-Schalter steht und dadurch seinen Flug verpasst, wie auch der Bundesgerichtshof vor einiger Zeit urteilte.