Wer zahlt für die Kinder bei künstlicher Befruchtung?

Von Marion Selzer
24. April 2012

In einem ungewöhnlichen Fall hatten Richter vom Landgericht Dortmund zu entscheiden. Eine Frau ließ sich mit dem Sperma ihres ehemaligen Lebensgefährten künstlich befruchten und bekam Zwillinge. Rechtlich gesehen hätten die zuständigen Frauenärzte die eingefrorenen Spermaproben längst vernichten müssen. Der leibliche Vater weigerte sich daher für den Unterhalt der Kinder aufzukommen.

Vor vier Jahren unterzog sich das damalige Paar einer künstlichen Befruchtung, bei der jedoch keine Schwangerschaft entstand. Kurz darauf trennte sich das Paar und die Spermaproben hätten laut Vertrag bereits 12 Monate später vernichtet werden müssen. Die Ärzte verwendeten es jedoch vier Jahre später für einen erneuten Versuch.

Die Richter sehen die Ärzte daher auch für verantwortlich. Bis zum 18. Lebensjahr müssen die Ärzte nun den Unterhalt für die Zwillinge übernehmen. Die Verklagten können jedoch noch Berufung einlegen.