Werden die Kunden an den Fleisch-, Wurst- und Käsetheken betrogen?
Von den Eichämtern in Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wurden Testkäufe durchgeführt und dabei stellte man fest, dass die Verbraucher besonders an den Wurst- und Käsetheken übers Ohr gehauen werden, das heißt man bezahlt dort auch die Verpackung mit, vor allem bei Salaten ist dies der Fall.
Meistens geht es nur um ein paar Cent, doch für die Händler summiert sich dies und so kommen oftmals bis zu 500 Euro im Jahr zusätzlich in die Kasse. Wie die Tester feststellten, wurde in den beiden Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg in jeweils einem Drittel der meistens kleineren Betrieben somit falsch gewogen, indem das Papier oder die Plastikschale mit gewogen und auch berechnet wurde.
In Rheinland-Pfalz bemängelten die Tester insgesamt nur sechs Prozent der kontrollierten Betriebe, was vermutlich an den öfteren Kontrollen liegt.
Laut der Eichordnung und des Handelsgesetzbuches ist in Deutschland der Verkauf "brutto für netto" untersagt und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Lebensmittel-oft-falsch-gewogen-article6853466.html Abgerufen am 1. August 2012