Wichtige Fragen und Antworten zum Thema "sicheres Spielzeug" und worauf Eltern achten sollten

Von Heidi Albrecht
12. September 2013

Es ist herrlich bunt, gibt Laute von sich und nicht selten befinden sich inzwischen auch an Zeitschriften kleine Spielsachen. Was für den Nachwuchs verlockend ist, bringt Eltern schon mal an den Rand der Verzweiflung, denn nicht selten sind es vor allem die kleinen Beigaben, die nicht den Normen entsprechen und somit eine Gefahr in sich bergen können. Hier nun ein paar wichtige Fragen und Antworten zum Thema: Sicheres Spielzeug!

Was muss Spielzeug laut Gesetz erfüllen?

Zunächst darf kein Spielzeug scharfkantig sein oder verschluckbare Kleinteile enthalten. Darüber hinaus muss es frei von bestimmten Schadstoffen sein. Elektrisches Spielzeug darf nur mit einer vorgeschriebenen Spannung betrieben werden.

Woran erkannt man geprüfte Spielwaren?

Am Gütesiegel GS. Dieses wird unter anderem auch von unabhängigen Prüfstellen, wie dem TÜV vergeben. Da dies allein nicht immer Sicherheit verspricht, gibt es beispielsweise bei Textilien das "ÖkoTex Standard" Zeichen und für besonders pädagogisch wertvolle Spielsachen das Siegel "Spiel gut".

Ist Holzspielzeug immer unbedenklich?

Nein! Eltern sollten stets zu Vollholz greifen, welches nicht lackiert, sondern gewachst ist. Pressholz und lackiertes Holz sind Gefahrenquellen.

Was muss bei Kunststoffspielzeug beachtet werden?

Diese müssen frei von PVC und Weichmachern sein. Diese Stoffe können gefährlich werden, wenn Kinder die Dinge in den Mund nehmen. Kunststoffspielzeug sollte aus PE oder auch PP hergestellt sein.

Zu guter Letzt noch der Tipp an alle Eltern. Jeder sollte ruhig eigenständig probieren, um zu sehen, ob das Spielzeug für das eigene Kind sicher ist oder nicht. Riecht es streng oder färbt es sofort auf der Haut ab, dann weg damit! Das ist ein klarer Hinweis auf enthaltene Schadstoffe, die in Kinderhänden nichts verloren haben.

Das gleiche gilt bei Kleinteilen. Lassen die sich zu leicht lösen, dann ist das auch nichts für den Nachwuchs. In extremen Fällen können gefährliche Spielsachen auch bei der Gewerbeaufsicht gemeldet werden.