Widerspruchsregelung zur Entnahme von Organen hirntoter Menschen wurde zurückgewiesen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
30. August 2010

Wer nach seinem Tod möchte, dass seine Organe das Leben anderer Menschen retten können, kann dies bisher nur durch das Ausfüllen und Bei-Sich-Tragen eines Organspendeausweises signalisieren. Um mehr Leute für die Organspende zu gewinnen, hatte sich die Union für die Einführung einer sogenannten Widerspruchsregelung ausgesprochen, doch die Forderung wurde von der Bundesärztekammer zurückgewiesen.

Die Widerspruchsregelung sah vor, dass allen hirntoten Patienten beliebig viele Organe entnommen werden dürften, solange der Patient zu seinen Lebzeiten kein entsprechendes Dokument unterzeichnet hatte, welches die Organentnahme verbietet. Die Bundesärztekammer sieht in diesem Vorschlag jedoch einen großen Gewissenskonflikt. Auch ein anderer Vorschlag, alle Bürger müssten sich früher oder später für oder gegen eine Organspende entscheiden, wurde von der Kammer zurückgewiesen, da es immerhin jedem Bürger freisteht, ob er sich mit seinem Tod befassen möchte oder nicht und man ihnen diese Entscheidung damit abnehmen würde.