Wie man sich bei einer Änderungskündigung verhalten soll
Die Änderungen bei dieser Kündigungsart können Gehalt, Arbeitsort oder Tätigkeiten betreffen
Besonders in Zeiten, in denen die wirtschaftliche Lage eines Betriebes schlechter ist, greifen Arbeitgeber manchmal zu einem Mittel um den Lohn des Arbeitnehmers zu verringern, der sogenannten Änderungskündigung. Oft ist dieser Schritt auch rechtens zulässig, doch wie soll sich der Arbeitnehmer dann verhalten? Zuerst einmal Ruhe bewahren und nichts überstürzen, denn bei einer unbedachten Äußerung wie "Da mache ich nicht mit!", kann es zu dem Jobverlust führen.
Mögliche Folgen einer Änderungskündigung
Bei einer Änderungskündigung handelt es sich im Prinzip um keinen neuen Arbeitsvertrag, was wichtig für den normalen Kündigungsschutz ist, sondern um die weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, nur unter anderen Bedingungen. Diese spiegeln sich manchmal im Gehalt oder auch durch einen Arbeitsplatzwechsel wider, so in eine andere Stadt. Auch können eventuell Aufgaben und Arbeitszeiten von einer solchen Änderung betroffen sein.
Aber bei der Lohn-Gehalts-Kürzung gibt es strenge Vorschriften, so darf dies nur bei einer eventuellen Insolvenz der Fall sein. Änderungskündigungen müssen seitens des Arbeitgebers immer schriftlich erfolgen und der Arbeitnehmer kann dann zwischen vier Möglichkeiten wählen.
Von der Annahme bis zur Klage
Die erste und einfachste Möglichkeit ist, er nimmt das Angebot an, bei einem Standortwechsel ist man eventuell länger unterwegs, aber das Gehalt bleibt in den meisten Fällen gleich, wobei einige Firmen für einige Zeit für die längere Strecke einen Ausgleich bezahlen. Auch das sofortige Ablehnen ist möglich, dann aber ist man diesen Job auch quitt.
Zum dritten besteht noch die Variante über eine Klage vor Gericht, wobei die Ablehnung und die Kündigungsschutzklage eingereicht wird. Bei einem eventuellen Sieg bleibt es beim Alten, sonst muss man sich einen neuen Arbeitgeber suchen. Wie aber die Richter bei einem Wechsel des Standorts der Firma urteilen, dies ist ungewiss. Schließlich bleibt noch die Möglichkeit der Annahme der Änderungskündigung unter Vorbehalt und einer gleichzeitigen Klage dagegen. Hierbei prüft aber das Gericht nur noch, ob die angebotenen Änderungen auch akzeptabel sind.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/jobkarriere/Was-Arbeitnehmer-tun-koennen-article713502.html Abgerufen am 18. Februar 2010