Wie man unpassende Weihnachtsgeschenke wieder los wird
Es gibt wirklich schöne Geschenke. Aber leider wird man viel zu häufig mit Trödel beschenkt, den man wirklich nicht gebrauchen kann oder der nicht dem Geschmack entspricht. Direkt nach dem gehäuchelten "Oh, wie schön!" sollte man überlegen, wie man das Geschenk an jemand anderen weiter geben kann.
Eine beliebte Lösung ist natürlich Ebay, da muss man als privater Verkäufer kein Rückgaberecht einräumen. Eine lustigere Lösung ist eine Tauschparty, die in einigen Clubs oder von Radiosendern organisiert werden. Bekommt man tatsächlich den Kassenbon, kann man das schöne Stück innerhalb einer Frist im Geschäft umtauschen, bekommt aber vielleicht nur einen Gutschein und kein Bargeld. Bei Käufen im Internet hat man eine zweiwöchige Frist, außerhalb der EU hat man mindestens eine Woche Kulanzzeit.
Sollte das Geschenk einfach kaputt oder mangelhaft sein, sollte man die Garantie möglichst schnell geltend machen. Mit dem Kassenbon hat man zwei Jahre zum Umtauschen, doch häufig wird auch etwas vergessen.