Wie viele zu frühgeborene Kinder muss ein Krankenhaus mindestens im Jahr behandeln?
Bei der Frage um die Mindestmengen von der Behandlung von zu früh Geborenen, den sogenannten "Frühchen", hat jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel sich nicht den Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) angeschlossen, so dass anstelle der 30 zuvor vom BGA geforderter Mindestmenge nun 14 Fälle ausreichend sind um eine Qualitätssicherung zu gewährleisten.
Für diese Sicherung dienen unter anderem "planbare" Leistungen, die natürlich von der Menge abhängt. Als Frühchen werden Neugeborene bezeichnet, die unter 1250 Gramm (Level 1), beziehungsweise unter 1.500 Gramm (Level 2) wiegen. Der G-BA hatte sich im Juni 2010 für eine Mindestmenge von 30 bei der Stufe 1 entschieden, wobei die Anzahl bei der Stufe 2 entfallen sollte.
Dagegen haben dann mehrere Krankenhäuser geklagt, so dass nun das BSG gefragt war und die alte Regelung von 14 Fällen ausreichend ist. Aber in bestimmten Ausnahmefällen könnten Kliniken auch mit weniger Frühchen eine gute Qualität nachweisen.