Wo all-inclusive drauf steht, muss auch all-inclusive drin sein - Extrakosten nicht erlaubt
Wer sich für eine All-Inclusive-Reise entscheidet, der geht zurecht davon aus, dass alle angebotenen Leistungen vor Ort kostenfrei sind. Das gilt insbesondere für Getränke und Speisen.
Sehr erstaunt war daher eine Reisende, die einen All-inklusiv-Aufenthalt in die Vereinigten Emirate gebucht hatte und dabei in den ersten Tagen für ihre Getränke zur Kasse gebeten wurde. Daraufhin beschwerte sie sich beim Reiseveranstalter und verlangte Schadensersatz wegen nutzlos aufgebrachter Zeit. Der Fall landete vor Gericht.
Die Richter sahen in dem Vorfall zwar einen Mangel der Reise begründet und minderten den Reisepreis um 8 Prozent, allerdings gewährten sie der Klägerin keinen Schadensersatz. Nur, weil die Getränke etwas gekostet hatten, sei der Urlaub nicht groß beeinträchtigt worden. Ein Schadensersatz könne dadurch nicht begründet werden.
Quelle
- http://www.spiegel.de/reise/aktuell/all-inclusive-urlauber-haben-recht-auf-kostenlose-getraenke-a-870944.html Abgerufen am 7. Dezember 2012