Wohnverhältnis und Serviceleistungen bei betreutem Wohnen getrennt vereinbaren

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
15. August 2007

Wer seinen Lebensabend in einer Einrichtung des "Betreuten Wohnens" verbringen möchte, soll zwei Verträge abschließen, die getrennt kündbar sind: einen über das Wohnverhältnis und einen über die Serviceleistungen.

Der Mietvertrag berge nämlich ein "erhebliches Missbrauchspotential" warnt Jürgen Pfeilschifter vom Deutschen Mieterbund im Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau. Vorherige Beratung durch einen Mieterverein oder Wohnungsberatungsstellen der Kommunen kann Geld sparen helfen und Sicherheit schaffen.

Bei den Serviceleistungen wird vor Pauschalverträgen gewarnt. Jeder Bewohner sollte für sich die Leistungen buchen können, die er auch tatsächlich benötigt. Falls erforderlich, können zusätzliche Leistungen vereinbart werden, die auch dann erst bezahlt werden müssen.

Betreutes Wohnen wird immer beliebter: In rund 4000 Anlagen leben in Deutschland schon etwa 160.000 Menschen.