Wohnwertverbesserungen müssen Mieter dulden

Von Marion Selzer
22. Juni 2012

Selbst wenn nach einer Umbau- oder Modernisierungsmaßnahme der Mietpreis steigt, müssen Mieter alle Maßnahmen dulden, die eine Wertverbesserung der Wohnung darstellen. Grenzen gibt es nur, wenn es sich um Unzumutbarkeiten oder Luxusmaßnahmen handelt. Wann dies der Fall ist, liegt jedoch im Rahmen der Auslegbarkeit.

Fest steht nur, dass neue Wärmedämmungen, Fenster oder der Anbau eines Balkons geduldet werden müssen. Allerdings dürfen Vermieter die Mietpreise nicht wahllos erhöhen. Mehr als elf Prozent jährlich darf die Miete nicht angehoben werden.

Als unzumutbar gilt, die Heizung während der kalten Wintermonate auszutauschen und die Mieter ohne Heizung frieren zu lassen.