Zahnärztliche Betäubung kann gefährlich sein
Wer unter Allergien, speziellen Vorerkrankungen oder akut Arzneimittel einnimmt, sollte dies bei einer Zahnarztbehandlung angeben. Denn in einem solchen Fall kann die zahnärztliche Betäubung zu unerwünschten Nebenwirkungen führen oder in ihrer Wirkung herabgesetzt werden.
Vor allem dann, wenn Erkrankungen wie Asthma, Herkreislauf-Erkrankungen oder Diabetes vorliegen, sollte der Zahnarzt vor der Behandlung informiert werden. Ebenfalls sollte der Patient darüber Auskunft geben, wenn er schwanger ist oder blutverdünnende Mittel einnimmt.