Zahnarzt darf Weiterbehandlung bei Unstimmigkeiten ablehnen
Laut einem Urteil vom Berliner Kammergericht, darf ein Zahnarzt jederzeit eine Weiterbehandlung eines Patienten ablehnen, wie auch die die "Monatsschrift für Deutsches Recht" schreibt. Es gibt nur eine Ausnahme, wenn dieser Arzt eine sogenannte Monopolstellung inne hat.
Bei dem vorliegenden Fall gab es bei der Behandlung zwischen dem Arzt und einer Patientin, es ging um eine Kiefergelenkschiene, Unstimmigkeiten bei der Kontrolle und dem Anpassen, so dass der Arzt von sich aus den Behandlungsvertrag fristlos kündigte. Auch ohne eines wichtigen Grundes, kann ein solcher Vertrag immer von beiden Seiten sofort gekündigt werden, so das Gericht.