Zahnarzt wollte Luxus-Handy als Betriebskosten abschreiben - Finanzamt lehnt dies ab

Finanzgericht weist Klage eines Zahnarztes ab - er wollte sein Luxus-Handy steuerlich absetzen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
5. August 2011

Ein Mobiltelefon hat heute fast jeder Bürger, doch bei der Anschaffung gibt es auch große Unterschiede des Preises. So kann man schon für 50 Euro ein gutes Handy kaufen, wer etwas mehr anlegen will, der gibt für sein iPhone auch schon mal das 10-fache aus.

Dann gibt es natürlich auch die absolute Luxusklasse, wo man schon einen vierstelligen Betrag zahlt und so wollte ein Zahnarzt auch sein Luxus-Handy, im Wert von 5.200 Euro bei seiner Steuererklärung beim seinem Finanzamt als Betriebskosten absetzen. Doch die zuständige Stelle lehnte dies kategorisch ab und auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz stellte sich gegen den Zahnarzt.

Gründe für Anschaffung des teuren Mobiltelefons

Dieser hatte seinerzeit eine anteilige AfA (Abnutzung für Anschaffung) in Höhe von 289 Euro als Betriebskosten geltend gemacht, doch bei einer Betriebsprüfung fiel dieser Posten auf und wurde gestrichen, denn 5.200 Euro für ein Luxushandy waren den Prüfern doch zu viel und bewilligten einen einmaligen Betrag von 300 Euro. Dies war dem Arzt aber zu wenig und er ging vor Gericht mit der Begründung, dass er sein Handy einmal für wenigstens zehn Jahre nutzen könne und es einen besonders guten Empfang habe. Außerdem ist auch seine Praxis sehr hochwertig, so dass auch sein Handy sich diesem Trend anpassen müsse.

Doch das Finanzgericht konnte sich dieser Meinung nicht anschließen, denn kein Patient wird vor einer Behandlung das Handy seines Arztes ansehen. So wurde also die Klage abgewiesen.