Zuschauer sind im OP-Saal verboten - das gilt auch für Verwandte eines Arztes

Von Cornelia Scherpe
27. Februar 2013

Jede Operation stellt ein Risiko für den Patienten da. Es ist vorab unmöglich zu wissen, ob alles nach Plan verläuft und aus diesem Grund sind Ärzte und Helfer selbst bei Routine-Eingriffen stets sehr konzentriert.

Es gibt daher auch die Vorschrift, dass sich während einer OP nur jene im Saal aufhalten dürfen, die offiziell notwendig sind. Ein Chefarzt hat diese Regel allerdings nicht ganz so genau genommen und seinem Vater erlaubt, einmal bei der Operation zuzusehen.

Der Arzt hatte vor Gericht versucht, sein Handeln zu rechtfertigen. Sein 90 Jahre alter Vater sei selbst krank gewesen und stand kurz vor einer Operation. Um ihm die Angst zu nehmen, wollte der Sohn ihn einmal über den Monitor live bei einer OP zusehen lassen.

Operiert wurde an diesem Tag eine Frau, der die Gallenblase entfernt werden sollte. Die Frau war bereits in der Narkose, sodass sie von alledem nichts wusste. Sie war zudem halb nackt.

Nach dem Vorfall wurde dem 60 Jahre alten Chefarzt gekündigt. Sein Verhalten sei für die Klinik nicht tragbar, so lautete die Begründung. Gegen diese Entscheidung klagte der Chefarzt und so landete der Fall vor Gericht. In Mainz gab das Landesarbeitsgericht nun bekannt, dass das Vorgehen des Arztes gegen das Gesetz verstoßen habe und die Entscheidung der Klinik daher vollkommen zurecht gefallen ist.

Auch Verwandte haben im OP-Saal nichts verloren. Bei ihnen besteht nur umso mehr die Gefahr, dass sie für Ablenkung sorgen und der Patienten auf dem OP-Tisch unnötig in Gefahr gebracht wird.