Zweifelhafte Streaming-Abmahnungen: Wie Nutzer sich wehren können

Von Dörte Rösler
11. Dezember 2013

Die bekannte Abmahn-Kanzlei Urmann + Collegen versendet seit einigen Tagen fragwürdige Rechnungen an die Betrachter von Porno-Streams. Neben einer Unterlassungserklärung fordern die Anwälte von den Betroffenen 250 Euro. Verbraucherschützer und Juristen haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit.

Geschätzte 10.000 Internetnutzer betroffen

Nach aktuellen Schätzungen sind rund 10.000 Internetnutzer von den Streaming-Abmahnungen betroffen. Ob sie zahlen müssen, ist strittig. Experten raten, den Anspruch juristisch abzuwehren. Musterbriefe finden Betroffene im Internet, auch für eine eventuell erforderliche Fristverlängerung. Weitere Unterstützung erteilen zudem die Verbraucherzentralen - gegen Gebühr. Alternativ können die Abgemahnten mit einem Anwalt ein Pauschalhonorar aushandeln.

Rechtlich zweifelhaft

Juristische Bedenken richten sich sowohl gegen den Inhalt der Abmahnungen als auch gegen deren Form. So ist es für die Nutzer der betreffenden Porno-Plattform nicht ersichtlich, ob sie legal oder illegal hochgeladene Videos betrachten. Generell ist der Dienst rechtlich zulässig.

Fragwürdige Kostenaufstellung

Verbraucherschützer bezweifeln auch die Richtigkeit der Kosten. So sind in den 250 Euro lediglich 15,50 Euro Schadenersatz für die angebliche Urheberrechtsverletzung enthalten. 65 Euro entfallen auf Ermittlungskosten, 169,50 Euro beträgt die Anwaltsgebühr für die Juristen. Sämtliche Posten sind rechtlich fragwürdig.