Zweitmeinung bei orthopädischen Eingriffen bringt Klarheit
Die Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg können sich in Zukunft vor einem orthopädischen Eingriff eine Zweitmeinung einholen, ob die Operation tatsächlich notwendig ist. Die Krankenkasse tritt dabei als Vermittler für ein Gespräch mit einem Klinikarzt auf, womit die Regressgefahr für die niedergelassenen Ärzte gesenkt werden soll.
In den letzten drei Jahren ist in Deutschland die Zahl der Bandscheiben-Operationen um 30 Prozent gestiegen, was laut der AOK Rheinland/Hamburg nicht nur mit der Morbiditätsentwicklung sowie der Demografie zu erklären sei.
Auf lange Sicht gesehen könnte man auch niedergelassene Ärzte in den Service der Zweitmeinung einbeziehen. Bei einem ähnlichen Angebot hat die AOK Baden-Württemberg die Erfahrung gemacht, dass nach der eingeholten Zweitmeinung knapp 20 Prozent der betroffenen Patienten auf eine konservative Behandlung zurückgriffen.