200 Jahre altes Gesetz verhindert Hochzeit

Von Jutta Baur
5. Januar 2011

Wenn ein unverheiratetes Paar aus freien Stücken den Bund fürs Leben schließen möchte, sollte das keine größeren Probleme verursachen. Erst recht nicht im modernen Europa. Dass es ganz anders kommen kann, zeigt ein Fall aus Frankreich, von dem die Zeitung "Le Figaro" berichtet.

Dort ließen die Eltern des Bräutigams die Trauung platzen, obwohl alle Gäste bereits anwesend waren. Die Grundlage dazu lieferte ihnen ein Gesetz aus dem Jahre 1803, das noch immer Gültigkeit hat. Eigentlich sollte durch diese 200 Jahre alte Verordnung, die Heirat von Blutsverwandten verhindert werden. Nach einem Einspruch muss ein Gericht den jeweiligen Sachverhalt prüfen. So auch hier. Die zukünftigen Schwiegereltern vermuteten, dass die chinesische Braut einzig an einer gültigen Aufenthaltserlaubnis interessiert war.

Inzwischen hat ein Gericht in Grenoble grünes Licht gegeben und die Hochzeit kann nun stattfinden.