35 Bagatellschäden kein Grund für Rückgabe eines Neuwagens

Von Marion Selzer
25. Januar 2013

Obwohl er an seinem neuen Wohnmobil innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf 35 kleine Mängel ausfindig machen konnte und seinen Neuwagen in dieser Zeit über vier Mal in eine Werkstatt bringen musste, hat ein Rentner aus Deutschland kein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag, so die Richter vom obersten Gericht in Deutschland, dem BGH.

Die Begründung: Die Mängel machten nur einen kleinen Prozentanteil der Anschaffungskosten aus. Bei solchen Bagatellschäden hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung.

Dass der Kläger gleich dreimal innerhalb eines Jahres eine Werkstatt aufsuchen musste, liegt im Bereich des Duldbaren, schließlich hätte der Verkäufer des Wohnmobils stets alle Reparaturkosten übernommen. Der Kläger kann daher nicht vom Vertrag über sein 134.000 Euro teures Wohnmobil zurücktreten.