35.000 Euro Kosten für eine Kartenlegerin - Mann in Lebenskrise kann nicht bezahlen

Von Brigitte Reiskopf
10. Mai 2011

Eine Kartenlegerin in Stuttgart legte ein Jahr lang Karten für einen Mann, der in einer Lebenskrise steckte. Er rief die Kartenlegerin mehrmals täglich an. Nun konnte er ganze 35.000 Euro, die sie sich kosten ließ, nicht bezahlen.

Er ging vor Gericht. In der Vorinstanz des Oberlandesgerichts Stuttgart sollte nun entschieden werden, wie labil der Mann wirklich war und ob ihm bewusst war, worauf er sich hier eingelassen hatte in Bezug auf die hohen Summen, die ihm grundsätzlich entstehen würden bei jedem Telefonat. Bei der Kartenlegerin sollte bezüglich Sittenwidrigkeit nachgegangen werden.

Nun musste aber zur Zufriedenheit aller keine Urteilsfällung stattfinden. Der Rechtsstreit konnte beigelegt werden, wie das Oberlandesgericht verkündete. In einer mündlichen Berufsverhandlung kam es zu der Einigung, dass der Mann die Hälfte des geforderten Betrages zahlen wird, auch die Gerichtskosten würden in geteilter Bezahlung erfolgen.

Eine Einigung, die jeden der Parteien nun zufriedenstellen sollte.