53-jähriger Deutscher gaukelt 92-jähriger Französin Liebe vor: Um Ersparnisse geprellt

Von Ingrid Neufeld
24. Februar 2014

In Südfrankreich hatte sich ein 53-jähriger Deutscher mit einer 92-jährigen Frau angefreundet. Er lernte sie über den Wächter kennen, der die Residenz betreute, in der die 92-jährige wohnte. Offiziell wollte er der 92-jährigen helfen und der alten Dame, die gehbehindert und inkontinent war, zur Hand gehen.

Betreuer nutzte Kreditkarte der Dame

Die Dame verstarb im Juli 2012 mit 92 Jahren. Bis zu ihrem Tod war der 53-jährige ihr Betreuer. Doch er hatte es weniger auf die Betreuung der Dame abgesehen, als vielmehr auf deren Kreditkarte. Zwischen Mai 2011 und März 2012 benutzte er die fremde Kreditkarte für Geldausgaben von ungefähr 7.000 Euro und erleichterte zudem das Konto der 92-jährigen um 20.000 Euro durch Barabhebungen.

Das Geld ließ er in Sexshops und in diversen Restaurants. Wegen dieser Betrügereien stand er jetzt vor einem französischen Gericht. Auch in Deutschland gibt es bereits ein Gerichtsurteil gegen ihn wegen Betrug.

Emotionale Bindung wurde vom Betreuer scharmlos ausgenutzt

Der Deutsche verteidigte sich mit dem Hinweis, die 92-jährige und er wären ein Liebespaargewesen. Das französische Gericht in Grasse in der Provence sah den Betrug als erwiesen an, da er die emotionale Bindung der alten Dame schamlos ausgenutzt habe. Der Richter verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von zwei Jahren.