Ab dem 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung in Kraft

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
5. Mai 2014

Hausbesitzer und Bauherren müssen ab dem 1. Mai dieses Jahres einige Veränderungen beachten, denn die neue Energieeinsparverordnung ist in Kraft getreten. Besonders bei Neubauten sollte man auf die energetischen Standards achten.

Änderungen für Immobilienbesitzer und wen sie nicht betreffen

Für Besitzer von älteren Immobilien können im nächsten Jahr größere Ausgaben anstehen, denn dann müssen alte Heizungsanlagen, die vor 1985 eingebaut wurden, erneuert werden. Doch dies gilt nicht für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie auch für die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die am 1. Februar 2002 in ihrem Haus selber wohnten.

Auch muss man auch auf die Dämmung achten, so bei der obersten Geschossdecke, beziehungsweise dem Dach. Doch auch dies betrifft nicht die Besitzer, die am 1. Februar 2002 dort selber wohnten.

Energieeffizienzklassen von A+ bis H nun auch für Immobilien

Zudem gibt es dann Energieausweise, die wie ähnlich wie bei Kühl-Gefrierschränken in Energieeffizienzklassen von A+ bis H eingeteilt werden. So müssen zukünftig diese Angaben bei einem Hausverkauf mit angegeben werden, das heißt auch schon bei den Inseraten. Bei einer Hausbesichtigung muss dem eventuellen Käufer dieser Ausweis auch gezeigt und später auch übergeben werden.

Die neuen Ausweise werden ab diesem Monat ausgestellt. Durch den neuen Ausweis können zukünftige Mieter und Immobilienkäufer verschiedene Wohnungen und Häuser besser miteinander vergleichen.