Ab Januar 2013 ist Schluss mit der alten Lohnsteuerkarte

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
6. November 2012

Jetzt ist endgültig Schluss mit der alten Lohnsteuerkarte aus Pappe, denn ab Januar 2013 werden alle diesbezüglichen Daten elektronisch über das sogenannte ELStAM-Verfahren erfasst. Bei diesem Verfahren, das Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale, werden wie bisher alle persönlichen Daten, wie Familienstand, Anzahl der Kinder, Religion sowie auch die besonderen Freibeträge erfasst und direkt an das Bundeszentralamt für Steuern gesendet. Auf diese Datenbank haben auch die einzelnen Arbeitgeber für ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen Zugriff.

Im Normalfall brauchen Arbeitnehmer nichts unternehmen, es sei denn, sie wollen Freibeträge eintragen lassen. Diese werden nicht automatisch aus dem Vorjahr 2012 übernommen und müssen für 2013 neu eingetragen werden. Kinderfreibeträge und bestimmte Pauschbeträge bei Behinderung oder für Hinterbliebene sind aber auch für 2013 schon gültig, wenn sie im Jahr 2012 berücksichtigt wurden. Wer seine eingetragene Daten überprüfen will, der kann entweder zu seinem Finanzamt gehen oder über das Internet sich über "Elster.de" (das elektronische Einkommenssteuerverfahren) registrieren lassen. Danach erhält man per Post einen Zugangs-Code (PIN) und danach kann man seine Daten nach dem Einloggen kontrollieren.

Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber neben ihren persönlichen Daten und dem Geburtsdatum auch die Steueridentifikationsnummer mitteilen, damit der Arbeitgeber über die zentrale Datenbank alle für seine Abrechnung wichtigen Daten erhält. Änderungen der Steuerklasse werden weiterhin über das Finanzamt beantragt, das Gleiche gilt auch nach einer Scheidung. Zudem muss man bei einem Umzug die neue Anschrift dem Finanzamt mitteilen.