Ab Januar 2013 wird der allgemeine Rundfunkbeitrag eingeführt
Zurzeit wird von der sogenannten "Gebühreneinzugszentrale" (GEZ) monatlich, beziehungsweise auch vierteljährlich, eine Rundfunkgebühr für die Nutzung von Radio, Fernsehen und auch beim Computer erhoben, die beispielsweise für einen Haushalt im Vierteljahr bei knapp 54 Euro liegt.
Nun soll ab dem kommenden Januar 2013 die Bezeichnung von "Rundfunkgebühr" auf "Rundfunkbeitrag" geändert werden und auch die "GEZ" soll umbenannt werden.
Für manche Verbraucher ändert sich dadurch aber eins, weil die "GEZ" notorische "Schwarzseher" nicht rückwirkend erfassen will und dementsprechend kassieren will, brauchen sie eine weitere "Verfolgung" nicht befürchten. Auch sollen Vermieter dementsprechende Informationen nicht weitergeben müssen.
Ab dem 1. Januar 2013 gilt die neue Verordnung, wobei jeder Haushalt, egal wie viele Geräte ( Fernseher, Computer oder Handy) er hat, monatlich den Pauschalbetrag von 17,98 Euro für die Rundfunknutzung bezahlen muss.
Die bisherige Regelung, wo man eventuell nur für einen Radioanschluss weniger bezahlt hatte, wird dann entfallen, die zum Teil bei nur 5,76 Euro lag.
Quelle
- http://www.spiegel.de/kultur/tv/ard-und-zdf-wollen-schwarzseher-verschonen-a-863936.html Abgerufen am 31. Oktober 2012