Achtung bei Drogen aus dem Internet
Viele Jugendliche sind immer wieder auf der Suche nach dem neuesten Kick. Die Behörden kommen nicht hinterher - synthetische halluzinogene Produkte können gar nicht so schnell verboten werden, wie sie aus dem Boden sprießen. Immer, wenn ein Produkt verboten wird, kommen neue, noch nicht verbotene Produkte auf den Markt.
Für probierfreudige Zwischenwelterkunder ist das ein gefundenes Fressen, fleißig werden die unerforschten Rauschmittel aus dem Internet bestellt. Im Schnitt ist der Konsument 24 Jahre alt und männlich, und auch er macht sich beim Bestellen strafbar.
Das Frankfurter Drogenreferat hat angesichts der Masse an Rauschmitteln nun eine Homepage zur Aufklärung und Beratung eingerichtet. Hier bekommt man Beratung und Einblick in bisherige Testergebnisse.