ADAC: Polizei darf Personen-Fotos aus dem Internet zur Strafverfolgung nutzen

Von Frank Hertel
18. Oktober 2011

Auf alle Benutzer sozialer Netzwerke wie Facebook oder StudiVZ kommen harte Zeiten zu, denn auch die deutsche Polizei hat nun legalen Zugriff auf die veröffentlichten Fotos. Der ADAC teilt mit, dass die örtlichen Behörden offiziell dazu befugt sind, anhand solcher Fotos Personendaten abzugleichen, die etwa bei Verkehrsdelikten angefallen sind.

Bei einem möglichen Streitfall vor Gericht müsste allerdings ein unabhängiger Gutachter darüber entscheiden, ob das von der Polizei aufgenommene Foto und das Foto aus dem Internet ein und die selbe Person zeigen. Ob diese Befugnis der Polizei nur für Verkehrsdelikte oder für alle denkbaren Vergehen angewendet werden darf, ist vorerst noch unklar.