Äpfel aus Nachbars Garten - wann ist das Pflücken von fremdem Obst erlaubt?

Diebstahl von Eigentum kann teuer werden

Von Dörte Rösler
13. Oktober 2014

Nachbars Äpfel schmecken am süßesten? Wenn er die Früchte verschenkt, ist das eine feine Sache. Wer von Bäume auf einem fremden Grundstück pflückt, begeht allerdings einen Diebstahl. Selbst Fallobst oder Birnen, die über den Zaun hängen, sind geschütztes Eigentum. Wo kein Kläger ist, kommt es aber auch nicht zu einer Strafe. Und ein Apfel als Wegzehrung wird vom Gericht meist geduldet.

Pilzsammler ebenso betroffen

Anders sieht es aus, wenn der Obst-Fan die Früchte körbeweise in sein Auto lädt. Sobald der Eigentümer die Polizei einschaltet, kann es teuer werden. Das gilt übrigens auch für Pilzsammler, die mehr aus dem Wald holen, als sie für den Eigenbedarf benötigen könnten. Wer gezielt über eine Einzäunung klettert, kann außerdem wegen Hausfriedensbruch belangt werden. Sogar der Griff über den Gartenzaun ist verboten.

Obst von öffentlichen Flächen

Viele Gemeinden besitzen eigene Obstwiesen oder alte Obstbäume entlang von Wegen. Ohne Erlaubnis darf man auch hier nichts pflücken. Manche Kommunen vergeben die "Ernterechte" sogar gegen eine Spende an interessierte Bewohner. In aller Regel ist das Naschen auf öffentlichen Flächen jedoch kein Problem.

Übrigens: "Mundraub", auf den sich hungrige Pflücker gern berufen, gibt es juristisch gar nicht. Das Delikt wurde vor fast 40 Jahren abgeschafft.