Ärger bei der Nebenkostenabrechnung
Mietern wird empfohlen, die Nebenkostenabrechnung gründlich zu überprüfen
Alle Jahre wieder gibt es Ärger zwischen Mieter und Vermieter um die Nebenkostenabrechnung. Dabei sollen, wie Mieterschützer behaupten, die Hälfte der Nebenkostenabrechnungen falsch sein, deshalb sollten die Mieter die Abrechnungen prüfen. Wer mit seinem Vermieter eine Pauschale im Mietvertrag vereinbart hat, die auch als Inklusivmiete bezeichnet wird, bei dem entfällt eine Nebenkostenabrechnung.
Mittlerweile sind die Nebenkosten eine Art "zweite Miete" geworden. Im Normalfall bezahlt der Mieter monatlich einen Abschlag als Nebenkosten zu seiner Miete und am Jahresende werden diese Abschlagszahlungen mit den tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet. So kann es dann zu einer Nachzahlung, aber auch Gutschriften kommen.
Aber was darf der Vermieter als Nebenkosten geltend machen?
Nach der zweiten Betriebskostenverordnung gibt es 16 Standard-Nebenkostenarten, so gehören beispielsweise Wasser- und Abwassergebühren, die Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung und Gebäudeversicherungen sowie auch Kosten für den Hausmeister dazu. Weiter auch Kosten für Heizung und Warmwasser, die je nach Verbrauch abzurechnen sind.
Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter schriftlich zugestellt werden und spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes vorliegen. Bei Nachfrage muss der Vermieter auch die Belege zeigen. Wer Zweifel an der Abrechnung hat, der kann sich an die örtlichen Mietervereine wenden.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/immobilienkredite/Immer-wieder-Streit-mit-Vermieter-article702722.html Abgerufen am 15. Februar 2010