Der Fragebogen vom Vermieter muss nicht in allen Punkten wahrheitsgemäß beantwortet werden

Von Heidi Albrecht
25. Oktober 2013

Bei der Suche nach der Traumwohnung muss man sich heutzutage schon so einiges einfallen lassen. Ist diese nun endlich gefunden, geht es auch meist schon in die heiße Phase: der Fragebogen vom Vermieter. Wie der Deutsche Mieterschutzbund nun bekannt gab, sind die zukünftigen Mieter nicht bei allen Fragen dazu verpflichtet, diese zu einhundert Prozent wahrheitsgemäß zu beantworten.

Was wahrheitsgemäß beantwortet werden muss

Dies trifft vor allem auf Fragen aus dem Privatleben zu. Zudem dürfen die Fragen selbstverständlich nicht zu intim sein. Ausnahme sind Fragen, die sich rund um das Einkommen und das Vermögen drehen. Damit möchte der Vermieter sicher stellen, dass die Wohnung auch bezahlt werden kann. Angaben zum Arbeitsverhältnis sind ebenso richtig zu beantworten, wie Fragen die sich um die Personenzahl dreht, die in der Wohnung wohnen werden.

Wo geflunkert werden darf

Anders sieht es schon aus, wenn der Vermieter wissen möchte, ob Kinder geplant sind. Hier kann man durchaus flunkern. Auch Fragen nach der bevorzugten Musikrichtung müssen nicht zwingend wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wer Klassik schreibt, ist auf der sicheren Seite. Kein Vermieter möchte hier lesen Heavy Metal oder Techno. Ebenso sieht es mit der Frage nach der Geselligkeit aus. Wer angibt, selten Besuch zu bekommen, ist beim Vermieter beliebter, als jener, der täglich ein oder zwei Gäste begrüßt.

Zu guter Letzt kann auch die Frage nach dem Rauchen kommen. Diese wird in den aller meisten Fällen von einem Nichtraucher gestellt und sollte möglichst mit einem Nein beantwortet werden. Denn steht eigentlich der neuen Wohnung nichts mehr im Weg.