Ärtze sollten die Fahrtüchtigkeit von Demenzkranken regelmäßig untersuchen

Von Frank Hertel
28. November 2011

Vor kurzem fand in Frankfurt am Main das "Zukunftsforum Alzheimer" statt, ein Kongress, der sich mit Demenz befasst und von der Firma Merz ins Leben gerufen wurde. Dort ging es unter anderem um das Thema Alzheimer und Führerschein.

Professor Ingo Füssgen von der Universität Witten-Herdecke empfahl, Alzheimer-Patienten regelmäßig im Hinblick auf ihre Fahrtüchtigkeit zu untersuchen. Privatdozent Dr. Rupert Püllen plädierte für die sogenannte 4c-Methode. Die Ärzte sollten 4 Punkte genau abklären: 1. die Unfallrate der letzten zwei Jahre, 2. die Selbsteinschätzung des Patienten, 3. die Einschätzung seiner Angehörigen und 4. den Gesundheitszustand.

Die Fachanwältin für Sozialrecht, Bärbel Schönhof, wies darauf hin, dass ein Arzt in Mithaftung genommen werden kann, wenn ein Alzheimerpatient, den er als fahrtauglich eingestuft hatte, einen Unfall verursacht.