Ärzte müssen Dialysegenehmigung zurückgeben wenn sie von Dialysevorgaben abweichen
Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat diese Woche beschlossen, dass Ärzte, die eine Dialyse abweichend von den Dialysevorgaben durchführen, ihre Dialysegenehmigung verlieren.
Mit dem Beschluss wurde auch der Entzug der Dialysegenehmigung bei einem Nephrologen aus Hannover bestätigt. Der Mediziner, der über eine Dialysegenehmigung verfügte, hielt sich bei der Durchführung nicht an die Dialysevorgaben. So führte er auch Dialysen bei Patienten durch, deren Gesundheitszustand das nicht zuließ und gefährdete damit deren Leben. Daraufhin wurde ihm die Dialysegenehmigung entzogen.