Ärzte und Kinderschützer sind gegen Strafzahlungen für Eltern bei Komatrinken

Von Ingo Krüger
18. Februar 2013

Die Zahl von Jugendlichen, die mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert werden, nimmt seit dem Jahr 2000 stetig zu. CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn hat daher gefordert, die Eltern zur Rechenschaft zu ziehen und sie finanziell zu bestrafen. Sie sollten sich pauschal mit 100 Euro an den Behandlungskosten beteiligen, so Spahn. Dies würde sie an ihre Verantwortung erinnern. Der Betrag solle direkt an die Krankenkassen gezahlt werden.

Kinderärzte und Kinderschützer haben dem Vorhaben des CDU-Politikers jedoch eine Absage erteilt. Es sei besser, teilte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) mit, minderjährige Komatrinker zu Sozialstunden zu verpflichten. Die Jugendlichen könnten etwa drei Wochenenden Dienst in einer karitativen Einrichtungen leisten. Dies würde einen Prozess des Nachdenkens in Gang setzen, so der BVKJ.

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe plädierte für eine Einschränkung des Alkoholverkaufs, ist jedoch gegen die Beteiligung der Eltern an den Behandlungskosten. Es sei fatal, wenn durch eine solche Androhung medizinische Hilfe verzögert oder gar verhindert würde, erklärte ein Vertreter der Ärztekammer. Besser sei es, eine konsequentere Alterskontrolle beim Alkoholkauf durchzuführen und die Zahl der Verkaufsstellen zu reduzieren.