Teure Fehldiagnose - Kinderarzt muss den Eltern Schadensersatz entrichten

Kinderarzt muss nach schwerer Fehldiagnose Schadensersatz an Eltern entrichten

Von Cornelia Scherpe
3. September 2012

Für einen Kinderarzt aus Neumünster wird eine folgenschwere Fehldiagnose nun teuer, denn das Landgericht aus Kiel hat ihn offiziell für schuldig besprochen.

Zweijähriger stirbt nach falscher Diagnose des Kinderarztes

Die Geschichte dahinter: In seiner Kinderarztpraxis wurde ein kleiner Junge 2007 als absoluter Notfall vorgestellt. Das Kind war gerade einmal zwei Jahre alt und es ging ihm sehr schlecht. Beim Fiebermessen hatte es 40 Grad Celsius. Der Arzt diagnostizierte eine Magen-Darm-Grippe und schickte die Eltern mit den nötigen Rezepten für Medikamente wieder nach Hause.

Dann stellte sich allerdings heraus, dass der Junge keinen Infekt im Magen-Darm-Trakt hatte, sondern eine Hirnhautentzündung. Da diese nicht rechtzeitig behandelt worden war, entwickelte sich eine Sepsis und der Junge fiel ins Koma. Die Fehldiagnose hatte schlussendlich zur Folge, dass dem Kind später beide Beine und die Fingerglieder amputiert werden mussten.

Gerichtsurteil bestätigt schwere Fehldiagnose des Kinderarztes

Die Eltern verklagten den Arzt und das Gericht gab ihnen recht. Es handle sich laut Urteil um eine schwere Fehldiagnose, da der Arzt zum richtigen Schluss gekommen wäre, hätte er den Jungen angemessen untersucht. Eine Blutuntersuchung hätte die Infektion in der Hirnhaut vermutlich aufgedeckt.

Daher ist er nun verpflichtet, einen Schadensersatz zu entrichten. Allerdings ist bisher noch nicht festgesetzt, wie hoch dieser Betrag sein soll. Der Fehler des Arztes stehe fest, allerdings müsse in weiteren Verhandlungen noch ermittelt werden, wie hoch die Ansprüche der Familie auf Schmerzensgeld und Schadensersatz sind.