Ärztliche Versorgung kann für Urlauber in Spanien teuer werden

Von Dörte Rösler
20. Juni 2013

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte sollte auf Reisen alles einfacher werden: wer diese Karte im Ausland vorweist, hat den gleichen Anspruch auf medizinische Notfallversorgung wie ein Einheimischer. So ist jedenfalls die Rechtslage. Doch immer wieder bitten Krankenhäuser Touristen zur Kasse.

Aktuell hat die EU-Kommission Spanien im Visier. Zahlreiche Reisende melden, dass sie von spanischen Kliniken abgewiesen oder separat abkassiert wurden. Oftmals glaubten sie zunächst, kostenlos behandelt zu werden. Wochen später meldete sich jedoch die Reiseversicherung und forderte eine Rückzahlung.

Den hiesigen Krankenkassen ist die Situation bekannt. Um eine optimale Versorgung für ihre Mitglieder zu gewährleisten, hat die Techniker Krankenkasse etwa Direktvereinbarungen mit bestimmten Krankenhäusern im Ausland getroffen.

Die spanischen Behörden haben nun zwei Monate Zeit, die Vorwürfe aufzuklären. Sollten sie die Situation nicht ändern, droht ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem europäischen Gerichtshof.