Aktionärsrechte werden durch Europäischen Gerichtshof gestärkt

Von Max Staender
29. Juni 2012

Im Zuge des seit 2005 andauernden Rechtsstreit über den Abgang vom ehemaligen Daimler-Chef Jürgen Schrempp wurden nun die Aktionärsrechte durch den Europäischen Gerichtshof gestärkt. Demnach sind Konzerne ab sofort dazu verpflichtet, dass sie elementare Personalentscheidungen schon in der Vorbereitung bekannt geben und nicht erst dann, wenn diese bereits getroffen wurden.

Ein Daimler-Aktionär fühlte sich über das Ausscheiden Schrempps viel zu spät informiert und führte daraufhin einen jahrelangen Rechtsstreit, den er nun jetzt gewonnen hat. Laut Ansicht der Richter besteht ab sofort die Pflicht zur Ad-hoc-Mitteilung, sofern eine bevorstehende Entscheidung in Teilschritten vollzogen wird.