Aktuelles Urteil: Beim Fahren auf der Busspur Mitschuld bei Verkehrsunfall

Von Ingo Krüger
6. März 2014

Nur Omnibusse oder Oberleitungsbusse im Linienverkehr dürfen die Busspur nutzen. Diese Regelung in der Straßenverkehrsordnung hat das Amtsgericht Aachen in einer Entscheidung gegen eine Opel-Fahrerin bestätigt (Az.: 101 C 259/11). Die Frau war mit ihrem Auto auf der Busspur unterwegs und dabei mit einem Linksabbieger kollidiert. Obgleich der BMW-Fahrer ihr die Vorfahrt genommen hatte, muss die Frau für 60 Prozent des entstandenen Schadens haften.

Zwar hätte der Linksabbieger nach Meinung der Richter den Unfall vermeiden können, wenn er genauer auf den Gegenverkehr geachtet hätte. Dennoch müsse er nur 40 Prozent des Schadens übernehmen. Verbotenerweise auf der Busspur zu fahren, wiege hier schwerer als die Vorfahrtsmissachtung, so das Amtsgericht.