Aldi´s "Flecki" darf im Regal bleiben - Dr. Oetker mit juristischer Niederlage

Von Max Staender
20. November 2012

In Zukunft darf der Discounter Aldi seinen Pudding "Flecki" weiterhin verkaufen, da ein Verbot von Dr.Oetker mit seiner Kinderpudding-Kuh "Paula" vom Oberlandesgerichts Düsseldorf abgewiesen wurde.

Laut den Richtern bestehe auf keinen Fall Verwechslungsgefahr und daneben werde auch das Patent von Dr. Oetker nicht verletzt. Bei dem monatelangen Streit geht es natürlich um viel Geld sowie Marktanteile bei den Kinderfertig-Desserts. Nichts desto trotz dürften einige Prozessbeobachter bei der Urteilsverkündung geschmunzelt haben.

Die Juristen des Oberlandesgerichts sind nämlich der Ansicht, dass die Dynamik sowie aufsteigenden Bewegungen der Flecken im "Paula"-Pudding bei den "Flecki"-Flecken nicht vorhanden seien.

Bereits zum wiederholten Male ging der Anwalt von Dr. Oetker zumindest beim Herstellungsverfahren in Berufung, da seiner Meinung nach technische Patente verletzt wurden.