Am ersten Januar 2009 tritt ein neues Eherecht in Kraft
Ab dem 01. Januar 2009 wird es Paaren möglich sein die Ehe nur oder erst kirchlich einzugehen.
Mit der 1875 eingeführten Zivilehe in Deutschland war es Priestern bis heute verboten vor der geschlossenen und besiegelten standesamtlichen Trauung die Ehe in der Kirche zu vollziehen. In Deutschland wurden im Jahre 2006 insgesamt 373.681 Ehen geschlossen, allerdings ließen sich nur ca. 105.00 Paare auch kirchlich trauen. Man sollte sich jedoch darüber im klaren sein, dass diese Art der Ehe keine rechtlichen Sicherheiten mit sich bringt, so Familienrechts-Professor Dieter Schwab.
Wer nur kirchlich heiratet, hat keinen Anspruch auf einen Zugewinnausgleich oder den Steuerfreibetrag. Ebenso entfallen die Ansprüche auf Unterhalt oder andere Schutzvorschriften wenn die Ehe aufgelöst werden sollte.