Amtstracht gilt vor Gericht in Bayern auch für Anwälte

Von Max Staender
12. Juli 2012

In Bayern können Rechtsanwälte von Verhandlungen ausgeschlossen werden, wenn sie nicht der vorgeschriebenen Amtstracht nachkommen, zu der unter anderem auch eine Krawatte gehört.

Zu diesem Schluss kam jetzt das Bundesverfassungsgericht, nachdem ein Rechtsanwalt in Bayern vom Vorsitzenden Richter des Saales verwiesen wurde. Der Verteidiger wollte auch nach mehrmaliger Aufforderung zum Anziehen einer Krawatte diese nicht anziehen und wurde kurzerhand von den Verhandlungen ausgeschlossen.

Während eine Kragenbinde in den anderen deutschen Bundesländern nicht zwingend erforderlich ist, legen die Gerichte im Freistaat Bayern großen Wert auf die vorschriftsmäßige Amtstracht und nehmen diese anscheinend vor jeder Verhandlung auch genau unter die Lupe.