Anfahrender Autofahrer haftet bei Unfall allein
Wer sich in den fließenden Straßenverkehr einordnet und dabei einen Unfall provoziert, muss für den Schaden alleine aufkommen. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht.
Eine Autofahrerin hatte eine Beteiligung an einem Schaden verlangt, den sie verursacht hatte. Sie argumentierte, der andere Autofahrer sei zu schnell gefahren. Die Frau war vom rechten Fahrbahnrand losgefahren, hatte den nachfolgenden Verkehr nicht beachtet und stieß mit einem anderen Fahrzeug zusammen.
Das Oberlandesgericht ließ verlauten: Ein Autofahrer darf nur dann mit seinem Wagen anfahren, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.