Angepriesene Flugzeiten verbindlich - Schadensersatz wegen Änderung von Abflugzeiten

Von Marion Selzer
20. September 2012

Fluggäste können in naher Zukunft vielleicht Schadensersatz verlangen, wenn es zu einer Änderung von Flugzeiten kommt.

Wie die Richter der Landgerichte Düsseldorf und Hannover geurteilt haben, sind angegebene Flugzeiten bei der Buchung auch verbindlich. Nur so könnten Fluggäste vorausschauend planen und ihre Anschlussverbindungen und Zwischenaufenthalte einkalkulieren.

Gerade dann, wenn die Flugzeiten sehr kundenfreundlich ausgelegt sind und dann im Nachhinein auf ungünstigere Zeiten umgelegt werden, könne das bei den Gästen zu erheblichen Nachteilen führen. Verbraucherschützer haben sich daher darum bemüht, die Rechte von Fluggästen zu verbessern.

Noch sind die Entscheidungen der Landgerichte nicht rechtsgültig, folgt jedoch die Bestätigung der Urteile, können sich Fluggäste über ihre gestärkten Rechte freuen.