Angestellte häuft über 700 Minusstunden an

Von Max Staender
22. Mai 2013

Selbst wenn man keine Aufgaben hat, muss ein Arbeitnehmer laut eines aktuellen Urteils des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt an seinem Arbeitsplatz erscheinen. Im speziellen Fall ging es um eine 44-jährige Referentin des Stromkonzerns RWE, wo sie insbesondere für Strategien der Gas-Vermarktung zuständig war.

Obwohl vertraglich keine feste Arbeitszeit ausgemacht wurde, erhielt sie von dem Stromriesen ein Jahresgehalt von knapp 95.000 Euro brutto. Allerdings ließ sich die Frau nur ganz selten im Büro blicken und sammelte in den letzten Jahren knapp 700 Minusstunden an, sodass RWE im Herbst 2010 die Reißleine zog und die Frau aufforderte, dass sie die übliche Wochenarbeitszeit von 38 Stunden einzuhalten hat. Dies ignorierte die Angestellte, woraufhin der Konzern ihren Lohn um knapp 7.000 Euro brutto kürzte.

Gegen die Kürzung klagte sie anschließend erfolglos, da die Richter urteilten, dass bei einer nicht exakt vorgegebenen Arbeitszeit die "betriebsübliche Arbeitszeit" als vereinbart gilt.