Angestellte müssen keine Steuer bei illegaler privater Nutzung von Dienstfahrzeugen bezahlen
Normalerweise dürfen Angestellte eines Autohauses die Dienstwagen nicht für private Zwecke nutzen, es sei denn dies ist ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt.
Dann hält auch das Finanzamt seine Hand auf, wegen des "geldwerte Vorteils". So sollte auch ein Angestellter eines Autohauses, nachdem er einen Dienstwagen privat illegal genutzt hatte und deswegen von seinem Arbeitgeber auch verwarnt wurde, zusätzlich noch Steuern bezahlen. Doch das Finanzgericht Niedersachsen hat sich für den angestellten entschieden, weil der erschlichene Vorteil nicht zum Arbeitslohn gehörte und somit nicht besteuert werden darf.
Auch konnte man nicht feststellen wie oft und in welchem Umfang der Angestellte die Dienstwagen privat genutzt hatte, weil bei den zugelassenen Vorführwagen kein Fahrtenbuch vorgeschrieben ist.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Fiskus-darf-nicht-besteuern-article6864566.html Abgerufen am 6. August 2012