Anleger erhalten Rechtsschutz bei falscher Beratung für Kapitalanlagen

Von Max Staender
10. Mai 2013

Viele Verbraucher mussten während und nach der Finanzkrise teils hohe Verluste beklagen, nachdem sie im Voraus falsch beraten und oftmals nicht auf die Risiken hingewiesen wurden.

Da die meisten Rechtschutzversicherungen den Schutz aufgrund spezieller Klauseln in den Verträgen ablehnten, scheiterten die Betroffenen mit ihren Klagen reihenweise und wurden damit ein zweites mal enttäuscht.

Nachdem schließlich fünf Unternehmen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen darauf hingewiesen wurden, dass sie derartige Klauseln streichen sollten, entschied der Bundesgerichtshof nach mehreren Klagen, dass derartige Klauseln intransparent und damit ungültig seien.

Somit darf die Deckungszusage von Rechtsschutzversicherungen bei einer falschen Beratung nicht mehr verwehrt werden, wovon tausende Verbraucher im Nachhinein profitieren dürften.