Antibiotikaeinsatz in der Tiermast soll eingedämmt werden
Der Bundestag hat eine Änderung des Arzneimittelgesetzes beschlossen, um gegen den massenhaften Einsatz von Antibiotika in der Tiermast vorzugehen. So müssen Tierärzte künftig alle Daten zur Antibiotikaverwendung in einer Mastanlage rasch zur Verfügung stellen, wenn die Behörden dies verlangen.
Eine zentrale Datenbank soll genau festhalten, inwieweit einzelne Tiere mit Arzneimitteln behandelt wurden. Darüber hinaus werden Tierhalter, die überdurchschnittlich viel Antibiotika einsetzen, durch das neue Gesetz dazu verpflichtet, Wege zu finden, den Arzneimitteleinsatz in ihrem Betrieb zu senken.
Ohnehin sollen in der Tiermast weniger Antibiotika eingesetzt werden, die auch für Menschen bestimmt sind. Die Verwendung von Antibiotika in der Tiermast fördert die Entstehung von resistenten Krankheitserregern, deshalb wird diese bisher gängige Praxis von Gesundheitsexperten scharf kritisiert.