Apotheker betrügt Kunden: Billigmedikament statt Original verkauft
Weil er seinen Kunden ein billiges Ersatzpräparat verkaufte anstatt des auf dem Rezept ausgegeben Originalmedikaments, droht einem Apotheker aus Bayern nun eine Verurteilung wegen Betruges.
Er verkaufte seinen Kunden ein Präparat, für das er viel weniger im Einkauf zahlen musste, als für das Original, rechnetet bei den Krankenkassen jedoch stets den teueren Preis für das Original ab. Dadurch erwirtschaftete sich der Apotheker einen Vorteil von knapp 60.000 Euro.
Zunächst hielten die Richter der ersten beiden Instanzen ein solches Vorgehen nicht für strafwürdig, weil es sich beim Beruf des Apothekers auch um eine Art Kaufmann handele, der seine Preisvorteile nicht gegenüber den Krankenkassen anzugeben bräuchten. Die Richter vom Bundesgerichtshof sehen die Sachlage jedoch anders und verurteilten den Beklagten wegen Betruges.